• DER DEUTSCHE MASCHINEN- UND ANLAGENBAU IST TRADITIONELL STARK EXPORTABHÄNGIG. DABEI GIBT ES HOHE HÜRDEN ZU ÜBERWINDEN, DIE MIT KONFORMITÄT, TECHNISCHER COMPLIANCE ABER AUCH MIT NATIONALEN FORMALITÄTEN ZUSAMMENHÄNGEN. GERADE BEIM EXPORT IN DIE RUSSISCHE FÖDERATION ZEIGT SICH, DASS DIE EXAKTE KENNTNIS DER UNTERSCHIEDE UND GEMEINSAMKEITEN IN DER ANWENDUNG VON NORMEN UND STANDARDS DER EURASISCHEN WIRTSCHAFTSUNION UND DEN NATIONALEN BESONDERHEITEN DER RUSSISCHEN FÖDERATION SOWIE DEREN TRANSPARENZ IN DIE JEWEILIGEN PROJEKTE EINE WICHTIGE SCHLÜSSELQUALIFIKATION ZUM ERFOLG SIND.

    Aus diesem Grund ist es für unsere AG ein wichtiges Anliegen, unser Fachwissen und praktische Erfahrungen aus der täglichen Arbeit im Diskurs mit unseren russischen Kollegen/innen auszutauschen, zu bündeln und Empfehlungen für eine Harmonisierung der Technischen Regulierung für die russische Legislative. Für alle Mitarbeiter unsere Arbeitsgruppe ist es primär, keine einseitige Fachdiskussion zu führen, sondern praktikable Empfehlungen zu erarbeiten, die auch russischen Maschinen- und Anlagenbauern den Marktzugang nach Deutschland erleichtern können.

    Allen deutschen Unternehmensvertretern ist bewusst, dass die Harmonisierung der Technischen Regulierung und eine Erleichterung der Anforderungen an die technische Compliance nicht nur Zeitabläufe verringert, weniger Projektvolumen bindet, sondern auch ein wichtiger und oft unterschätzter Kostenfaktor ist.



  • EMPFEHLUNGEN

    • Übernahme und / oder Anerkennung von EN Normen innerhalb der EAWU und der Russischen Föderation in den technischen Regularien (z.B. durch Verweise in den GOST Normen, wie GOST EN ISO)
    • Erreichung einer besseren Akzeptanz digitaler Dokumentation in Verbindung mit Industrie 4.0
    • Erarbeitung einheitlicher Regelungen von Übergangsfristen in Hinsicht auf Revisionen in Gesetzen und Erlässen.
    • Sicherung der Gewährleistung gewohnter Qualitätsstandards durch normgerechte Anwendung von Remote-Inspektionen (Safety versus Security) in Zeiten von Covid 19 und darüber hinaus
    • Erreichung gegenseitiger Anerkennung von Prüfprotokollen unter Berücksichtigung fixierter qualitativer und quantitativer Kriterien
    • Ermöglichung der Antragstellung von ausländischen Unternehmen und Herstellern für einmalige Lieferungen (Juristische Person) in die Russische Föderation
    • Präzisierung der Termini wie „Hersteller“, „Maschine“ oder auch „verkettete / unvollständige Maschine“, sowie „Teilmodernisierung“ in Bezug auf internationale Interpretation
    • Erarbeitung valider Handlungsanweisungen wie mit tiefen und tiefsten Umgebungsbedingungen regelkonform umgegangen werden kann (TR CU 012) oder auch wie Fluidgruppen exakt nach dem Technischen Regularium TR CU 032 klassifiziert werden können
    • Veröffentlichung einer anwendungsfähigen Liste der Gase, die obligatorisch unter TR CU 016 fallen
    • Publizierung einer Definition der Ausnahmen der unter TR CU 020 und TR CU 037 fallenden Anlagen und Komponenten
    • Revision der Fixierung der Eingruppierung von Druckgeräten, um genauere Kategorisierungen nach TR CU 032 zu gewährleisten
    • Eingrenzung des Umganges des Anwendungsbereiches der Meßinstrumente unter Berücksichtigung deren primärer Funktion sowie gegenseitige Anerkennung der Erstkalibrierprotokolle